Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Q Valet – Betreiber: Andreas Roth, Silostraße 85, 65929 Frankfurt am Main
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen, die zwischen „Q Valet“ und den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Bereitstellung von Stellplätzen, der Überführung von Fahrzeugen und weiterer vereinbarter Dienstleistungen am Flughafen Frankfurt am Main abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden nur Anwendung, wenn sie von „Q Valet“ ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde im Online-Reservierungsprozess nach Eingabe aller erforderlichen Daten auf „Reservierung absenden“ klickt und „Q Valet“ daraufhin eine Reservierungsbestätigung per E-Mail zusendet. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist der Zugang der Reservierungsbestätigung im E-Mail-Postfach der Kundschaft. Die jeweiligen Vertragsdaten werden von „Q Valet“ gespeichert. Die Kundschaft kann die Daten der Reservierungsbestätigung und der AGB speichern oder ausdrucken.
§ 3 Leistungsumfang und Verhalten auf dem Gelände
(1)
„Q Valet“ verpflichtet sich, die im Reservierungsvorgang gebuchten Leistungen bereitzustellen, insbesondere:
-
die Bereitstellung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
-
den Transfer des Fahrzeugs vom Flughafen zum Betriebsgelände und zurück zum Flughafen,
-
sowie ggf. weitere ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
(2)
Es besteht keine Verpflichtung zur Bewachung, Verwahrung oder besonderen Obhut des Fahrzeugs oder von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen.
(3)
Mit Bestätigung der Reservierung erhält die Kundin/der Kunde das Recht, das Fahrzeug im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz des Betriebsgeländes von „Q Valet“ abzustellen und am Flughafen einen Mitarbeitenden von „Q Valet“ mit der Überführung zu beauftragen. Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt entsprechend nach Rückkehr am vereinbarten Ort.
(4)
Bei voller Auslastung des Parkplatzes am Hauptstandort behält sich „Q Valet“ vor, einen alternativen Parkplatz (z.B. in Eschborn, 18 km entfernt) zu nutzen. Zusatzfahrten zu Tankstellen oder kooperierenden Werkstätten erfolgen nur im Rahmen ausdrücklich gebuchter Zusatzleistungen.
(5)
„Q Valet“ steht ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich Zubehör für bestehende Forderungen zu.
(6)
„Q Valet“ ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko der Kundschaft entfernen zu lassen, wenn:
-
der Vertrag beendet ist und die Kundschaft nicht erreichbar ist,
-
das Fahrzeug durch technische Mängel eine Gefahr darstellt,
-
das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder durch Behörden außer Betrieb gesetzt wurde,
-
das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
(7)
Das Befahren und Bewegen von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich Mitarbeitenden von „Q Valet“ gestattet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(8)
Die Kundschaft haftet für alle durch das Fahrzeug verursachten Schäden, insbesondere bei Verlust von Betriebsstoffen oder daraus resultierenden Verunreinigungen. Die Beseitigung von Umwelt- oder Flurschäden hat auf Kosten der Kundschaft durch ein Fachunternehmen zu erfolgen.
(9)
Das Betreten des Betriebsgeländes ist der Kundschaft nicht gestattet.
(10)
Für Fahrzeuge mit Übergröße (über 1,90 m Höhe oder 2,00 m Breite) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich.
§ 4 Preise, Bezahlung und Vertragsbedingungen
(1)
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise laut Online-Preisliste. Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)
Die Abrechnung erfolgt spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs am Terminal in bar. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden.
(3)
Servicezeiten: 06:30 bis 23:00 Uhr. Für Fahrzeugannahmen oder -rückgaben zwischen 23:00 und 06:30 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von 50,00 EUR erhoben. Außerhalb der regulären Servicezeiten ist eine Annahme oder Rückgabe nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Der Nachtzuschlag gilt auch bei Flugverspätungen oder verspäteter Gepäckausgabe.
(4)
Wird die im Buchungsformular angegebene Ankunftszeit nicht eingehalten, wartet „Q Valet“ maximal 30 Minuten und bemüht sich, die Kundschaft zu erreichen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder Stornierung, gilt der Einsatz als abgebrochen. Es ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Buchungspreises zu zahlen. Für eine spätere Abholung des Fahrzeugs wird eine zusätzliche Gebühr von 35,00 EUR erhoben. Bei einer Verlängerung der Parkzeit ist für jeden weiteren Tag eine zusätzliche Gebühr von 10,00 EUR zu entrichten.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
(1)
Die Kundschaft kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraums ist eine Stornierungsgebühr von 50 % des Buchungspreises fällig. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt der Kundschaft vorbehalten.
§ 6 Haftung
(1)
„Q Valet“ haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von „Q Valet“, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet „Q Valet“ auch für einfache Fahrlässigkeit; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2)
„Q Valet“ übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug befindliche Gegenstände oder Zubehör, sowie für den Verlust von Anbauteilen (z.B. Radkappen, Spoiler, Antennen), soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(3)
Die Kundschaft versichert, dass das übergebene Fahrzeug den gesetzlichen Versicherungspflichten genügt und in verkehrssicherem Zustand ist. Auf Verlangen sind Führerschein, Fahrzeugschein und ggf. Versicherungsnachweise vorzulegen.
(4)
Die Kundschaft haftet unabhängig vom Verschulden für Schäden, die durch technische Defekte am Fahrzeug verursacht werden, insbesondere bei Verlust von Betriebsstoffen oder sonstigen Umweltschäden.
(5)
„Q Valet“ übernimmt keine Haftung für das rechtzeitige Erreichen des gebuchten Fluges oder für Folgeschäden bei Flugverspätungen, verpasstem Check-in, oder Nicht-Erreichbarkeit des Fahrers.
(6)
Bei Fahrzeugen mit bereits vorhandenen Steinschlägen oder Vorschäden übernimmt „Q Valet“ keine Haftung für Folgeschäden an Windschutzscheiben.
(7)
Bei witterungs- oder naturbedingten Schäden besteht keine Haftung durch „Q Valet“.
(8)
Im Falle stark verschmutzter Fahrzeuge liegt die Beweislast für etwaige Schäden bei der Kundschaft, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch „Q Valet“ oder dessen Mitarbeitende verursacht wurde.
§ 7 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Hinweise sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1)
Für alle Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften ihres Wohnsitzstaates entgegenstehen.
(2)
Die Aufrechnung gegen Forderungen von „Q Valet“ ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3)
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils gesetzliche Bestimmung.
Stand: Juli 2025
© 2025 Q Valet